Warum die Ansässigkeit alles entscheidet
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt mit sämtlichen Einkünften der IRPF, unabhängig davon, in welchem Staat sie erzielt werden. Nichtansässige sind dagegen nur mit ihren Einkünften aus spanischen Quellen in der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) steuerpflichtig.
Deshalb ist die Ansässigkeit die erste Frage jeder internationalen Planung: Sie bestimmt die anwendbare Steuer, die Meldepflichten für Vermögen im Ausland und die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Kriterien des Artikels 9
Das Gesetz sieht drei Wege vor, nach denen eine Person als ansässig gilt. Es genügt, dass einer davon erfüllt ist, und die Beweislast liegt nicht immer auf derselben Seite.
| Kriterium | Was geprüft wird | Üblicher Nachweis |
|---|---|---|
| Aufenthalt | Aufenthaltstage im spanischen Hoheitsgebiet während des Kalenderjahres, einschließlich vorübergehender Abwesenheiten | Reisepass, Tickets, Mietverträge, Verbrauchsabrechnungen |
| Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen | Wo sich der Hauptsitz oder die Grundlage Ihrer Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen befindet | Herkunft der Einkünfte, Belegenheit des Vermögens, Sitz der Tätigkeit |
| Familiäre Vermutung | Gewöhnlicher Aufenthalt des nicht getrennt lebenden Ehegatten und der unterhaltsabhängigen minderjährigen Kinder in Spanien | Meldeeintrag (empadronamiento), Schulbesuch; Gegenbeweis zulässig |
1. Se entenderá que el contribuyente tiene su residencia habitual en territorio español cuando se dé cualquiera de las siguientes circunstancias:
a) Que permanezca más de 183 días, durante el año natural, en territorio español. Para determinar este período de permanencia en territorio español se computarán las ausencias esporádicas, salvo que el contribuyente acredite su residencia fiscal en otro país. En el supuesto de países o territorios considerados como paraíso fiscal, la Administración tributaria podrá exigir que se pruebe la permanencia en éste durante 183 días en el año natural. […]
b) Que radique en España el núcleo principal o la base de sus actividades o intereses económicos, de forma directa o indirecta.
Se presumirá, salvo prueba en contrario, que el contribuyente tiene su residencia habitual en territorio español cuando, de acuerdo con los criterios anteriores, resida habitualmente en España el cónyuge no separado legalmente y los hijos menores de edad que dependan de aquél.
Kurz gesagt. Ansässig ist, wer sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, wer hier den Hauptsitz seiner wirtschaftlichen Interessen hat oder — vorbehaltlich des Gegenbeweises — wessen nicht getrennt lebender Ehegatte und minderjährige Kinder hier ansässig sind.
Quelle: Ley 35/2006 vom 28. November (BOE)
Probieren Sie es aus: das Aufenthaltskriterium
Tage
Steuerlich ansässig in Spanien
Sie erfüllen das Aufenthaltskriterium: Sie unterliegen mit Ihrem Welteinkommen der IRPF.
Unverbindlich. Vorübergehende Abwesenheiten werden mitgezählt, sofern nicht die Ansässigkeit in einem anderen Staat nachgewiesen wird.
Wenn zwei Staaten Sie als ansässig betrachten
Häufig betrachtet Sie das innerstaatliche Recht zweier Staaten gleichzeitig als ansässig. Besteht ein Abkommen, gelten dann dessen Kollisionsregeln in fester Reihenfolge: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und zuletzt eine Verständigung zwischen den zuständigen Behörden.
Das Ergebnis wird mit einer Ansässigkeitsbescheinigung im Sinne des Abkommens belegt. Diese sollte beantragt werden, bevor ein Auskunftsersuchen der Behörde eingeht.
Wechsel der Ansässigkeit und Wegzugsbesteuerung
Wer die Ansässigkeit aufgibt, kann der Besteuerung stiller Reserven in Aktien und Gesellschaftsanteilen unterliegen (Art. 95 bis LIRPF), wenn er in mindestens zehn der fünfzehn vorangegangenen Veranlagungszeiträume IRPF-pflichtig war und der Marktwert seiner Aktien oder Anteile 4.000.000 € übersteigt, oder 1.000.000 €, wenn die Beteiligung an einer Gesellschaft mehr als 25 % beträgt.
Zu prüfen sind außerdem die Mitteilung der Wohnsitzänderung, das letzte Jahr als Ansässiger und, bei einem Umzug in die EU oder den EWR, die gesetzlich vorgesehenen Stundungsmöglichkeiten.
Häufige Fragen
01Was gilt, wenn ich die 183 Tage nicht überschreite, meine Familie aber in Spanien lebt?
Es greift die Vermutung der Ansässigkeit über Ehegatten und minderjährige Kinder, die widerlegt werden kann. Dazu ist die steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat nachzuweisen, in der Regel durch eine Bescheinigung.
02Kann ich ab der Jahresmitte ansässig sein?
Die IRPF wird nach Kalenderjahr bestimmt: Man ist für das gesamte Jahr ansässig oder nicht ansässig. Betrachten zwei Staaten Sie im selben Jahr als ansässig, entscheidet das Abkommen, welchem Staat die Ansässigkeit zukommt; einige Abkommen regeln das Umzugsjahr zudem gesondert, daher ist das jeweils einschlägige Abkommen zu lesen.
03Gilt der Meldeeintrag (empadronamiento) als Nachweis?
Er ist ein Indiz, kein abschließender Beweis. Verwaltung und Gerichte würdigen die Gesamtheit der Umstände.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Prüfung eines konkreten Falls. Die zitierten Vorschriften sind in ihrer jeweils geltenden Fassung zu prüfen.