Leitfaden · Art. 25, 46 und 80 LIRPF

Ausländische Dividenden: wie sie in Spanien erklärt werden.

Eine ausländische Dividende wird meist zweimal besteuert: durch Quellensteuer im Ausland und in der IRPF. Entscheidend ist, zu viel Einbehaltenes zurückzufordern und den Rest korrekt anzurechnen.

Leitfaden
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Lesezeit
8 min
Zuletzt geprüft
November 2026

Einordnung und Bemessungsgrundlage

Dividenden und sonstige Gewinnbeteiligungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (Art. 25.1 LIRPF) und gehen in die Bemessungsgrundlage der Sparerträge ein, unabhängig vom Sitz der ausschüttenden Gesellschaft.

Erklärt wird der Bruttobetrag vor jeder ausländischen oder spanischen Quellensteuer, gemindert um die abzugsfähigen Verwaltungs- und Depotkosten.

Tarif der Bemessungsgrundlage der Sparerträge
Stufe der steuerpflichtigen BemessungsgrundlageSteuersatz
Bis 6.000 €19 %
6.000 bis 50.000 €21 %
50.000 bis 200.000 €23 %
200.000 bis 300.000 €27 %
Über 300.000 €30 %

Quellensteuer und Anrechnung

Besteht ein Abkommen, darf der Quellenstaat nur bis zur vereinbarten Grenze einbehalten. Übersteigt die einbehaltene Quellensteuer diese Grenze, ist der Mehrbetrag in Spanien nicht anrechenbar und muss im Quellenstaat zurückgefordert werden.

Der innerhalb der Abkommensgrenze einbehaltene Teil wird über die Anrechnung wegen internationaler Doppelbesteuerung von der IRPF-Steuerschuld abgezogen.

Meldepflichten

Im Ausland verwahrte Aktien können zur Abgabe des Formulars Modelo 720 verpflichten, wenn der Gesamtwert der im Ausland befindlichen Wertpapiere zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt; in den Folgejahren nur, wenn dieser Wert gegenüber der letzten abgegebenen Erklärung um mehr als 20.000 € steigt. Wird die Anlage über außerhalb Spaniens verwahrte Kryptowerte gehalten, erfolgt die Meldung über das Modelo 721.

Häufige Fragen

01Werden Dividenden einer US-Gesellschaft genauso besteuert wie die einer spanischen?

Sie gehen in dieselbe Bemessungsgrundlage der Sparerträge ein. Der Unterschied liegt in der Quellensteuer und in der Anrechnung wegen Doppelbesteuerung.

02Kann ich Dividenden mit Veräußerungsverlusten verrechnen?

Innerhalb der Bemessungsgrundlage der Sparerträge ist eine begrenzte Verrechnung zwischen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen möglich: Ein negativer Saldo der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird mit dem positiven Saldo der Veräußerungsgewinne bis zu 25 % dieses Saldos verrechnet, und umgekehrt; der verbleibende Rest wird in die vier folgenden Jahre vorgetragen (Art. 49 LIRPF).

03Welche Unterlagen benötige ich?

Die Dividendenbescheinigung der Depotbank mit Bruttobetrag, einbehaltener Quellensteuer und Quellenstaat.

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die Prüfung eines konkreten Falls. Die zitierten Vorschriften sind in ihrer jeweils geltenden Fassung zu prüfen.

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